Archiv der Kategorie: Eigener Hof

„Reiten aus der Körpermitte“ – Centered Riding in Deutschland

Centered Riding – oder eben „Reiten aus der Körpermitte“ – eröffnet viele Möglichkeiten, das Reiten völlig neu zu erleben.

Nachdem Ute Oley den Centered Riding Level I Instructor erfolgreich abgeschlossen hat, sind wir als Cahokianer in der Lage, auf einem sehr hohen Niveau die Reitlehre nach Sally Swift in der Praxis zu vermitteln.

Die Prinzipien von Sally Swift sind schon seit vielen Jahren Teil unserer Reitausbildung und erzeugten schon seit jeher viele Aha-Effekte. Diese Erfahrungen setzen sich nun fort. Die Resonanz der Reitschüler ist hervorragend, viele äußern, noch nie soviel über sich, ihr eigenes Körper- und Reitgefühl gelernt und gewußt zu haben und schätzen den direkten Zugang zum Pferd.

Wer sich informieren möchte, kann das hier tun:

www.centeredriding.org
www.stephanie-hornung.de/6-0-CenteredRiding.html
de.wikipedia.org/wiki/Sally_Swift

Natürlich steht jedem auch der Weg offen, sich direkt mit Ute in Verbindung zu setzen. Das Cahokia-Team wünscht allen Interessenten einen spannenden Kontakt mit dem Reiten aus der Körpermitte.

www.cahokia-reitschule.de

 

Die Einsteller (erste Version)

Ein qäulendes Thema für jeden Stallbetreiber – was mache ich mit Einstellern?

Natürlich gibt es keine Pauschalaussagen, da jeder für sich entscheiden muß, ob er Einsteller nimmt oder nicht.

Was sind denn Einsteller im eigentlichen Sinne? Die normale Version ist, dass ein Pferdebesitzer sein Pferd in einem Stall eines Stallbetreibers einstellt und verschiedene Leistungen vereinbart – angefangen von der Unterbringung über die Versorgung und schlußendlich auch bis hin zu einer Ausbildung des Pferdes. Es gibt unzählige Varianten von Vereinbarungen dazu.

Welche Motive haben Stallbetreiber, sich für Einstellpferde zu entscheiden? Vier verschiedene Gründe begegnen uns hier in der Praxis:

  • Das erste Motiv ist der grundlegende Geschäftszweck eines Reiterhofes – es gibt viele Höfe, die als Pensionsställe im ureigensten Sinne agieren. Meist bieten diese ein passendes Ambiente, was die bauliche Gestaltung angeht und haben ausreichend große Flächen zur Verfügung. Die Stallbetreiber selbst verdienen ihren wesentlichen Unterhalt durch die Verwahrung von Einstellpferden – entsprechend streng reglementiert sind die vereinbarten Leistungen.
  • Das zweite Motiv ist dem ersten recht ähnlich. Viele Besitzer von Pferden, die passende Gegebenheiten anbieten können, nutzen die Variante Einstellpferde, um eine feste Einnahmequelle für einen bestimmten Teil der eigenen Pferdehaltung zu genererieren. In unserem Beispiel haben wir als Reitschule eine Anzahl Pferde im Eigenbesitz auf unserem Hof stehen, die wir im Reitschulbetrieb einsetzen. Da die Einnahmen aus der Reitschule saisonal und witterungsbedingt sehr stark schwanken können, haben wir Einstellpferde gegen Entgelt untergebracht, um einen festen Einnahmesatz zum Glätten der schwankenden Reitschuleinnahmen zu haben.
  • Ein drittes Motiv ergibt sich bereits aus oft sehr persönlichen Beweggründen. Hofbetreiber haben ein oder mehrere Pferde und nehmen das eine oder andere Pferd von Freunden, Bekannten, Verwandten als Einstellpferd auf aus purem persönlichen Interesse. Sicher ist der Einnahmefaktor auch in diesem Fall nicht zu unterschätzen, aber nicht der ausschlaggebende Punkt. Dennoch entstehen auch aus diesem privaten Einstellverhältnis die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie oben.
  • Ein viertes Motiv ist uns leider auch des öfteren begegnet und ist oft schon in der Anlage mit vorhersehbaren Zwistigkeiten verbunden. Wenn Pferdebesitzer und Stallbetreiber mehr Pferde besitzt, als sie sich leisten können, kommen sie auf die Idee, ihre Pferde an andere Personen zu verkaufen mit Knebelverträgen, die ein Verbleiben der Pferde beim Stallbetreiber festlegen. In allen uns bekannten Fällen dieser Art standen mehr oder weniger fast als kriminell zu bezeichnende Vertragsverhältnisse und Geschäftsgebahren zu Diskussion, die am Ende zum Schaden der Pferde und der geprellten Pferdehalter führten.

Seine eigene Situation kann der Leser natürlich selbst am Besten beurteilen und sich für oder gegen Einsteller entscheiden. Vor- und Nachteile werden in einem separaten Blogbeitrag nochmals näher spezifiziert.

Rein rechtlich soll man sich vor der Entscheidung, ein Einstellpferd aufzunehmen, gründlich informieren, welche Fallen und Stolperstellen die gesetzlichen Vorschriften parat halten. Ein Einstellpferd aufzunehmen, ist mit weit größeren Konsequenzen verbunden als die reine Rechenaufgabe, wieviel man am Einsteller verdienen kann.

Primäre Grundlage aller weiteren Überlegungen ist der Leistungsumfang, den der Stallbetreiber an den Einsteller verkaufen möchte. Im Groben sind folgende Leistungen denkbar:

  • Die Vermietung des Einstellplatzes selbst, also der Raum, den das Pferd nutzt. Dazu zählen u.a. Boxen, Offenstallplätze, Paddocks, Weiden, Reitplätze und sonstige Einrichtungen des Stalles.
  • Die Versorgung des Pferdes im eigentlichen Sinne, dazu zählen Reinigung der Boxen, Offenstallflächen und sonstigen Flächen, Instandhaltung der Objekte und Flächen, wozu auch Umzäunungen zählen.
  • Die Grundfütterung des Pferdes, meist bestehend aus Rauhfutter und Wasser.
  • Die zusätzliche Fütterung mit Kraftfutter u.ä.
  • Weitergehende Versorgung umfasst im wesentlichen Verabreichung von Futterzusätzen, Medikamten und vergleichbaren Dingen.
  • Viele Vereinbarungen werden zur Haltung der Pferde getroffen, dazu zählen Bewegung des Pferdes, Weidegang oder Ausbildung.
  • Spezieller werden natürlich Vereinbarungen zur Verwendung der eingestellten Pferde, wenn diese beispielsweise im Reitunterricht einer Reitschule zum Einsatz kommen sollen oder Reiterinnen und Reiter, die mit dem Besitzer nichts zu tun haben, die eingestellten Pferde zum Reiten ausleihen dürfen.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, welchen Umfang eine Einstellvereinbarung annehmen kann. Jeder einzelne Punkt kann zu Missverständnissen führen, egal, ob eine Vereinbarung getroffen wurde oder nicht. Grundregel ist hierbei, nur was vereinbart wurde, kann auch eingehalten werden.

Die Aufstellung zeigt auch, dass das Thema Einstellpferd nicht einen einzelnen Sachverhalt im rechtlichen Sinne darstellt. Betroffen sind dabei mietrechtliche, kaufrechtliche und dienstrechtliche Belange (vgl. http://www.kanzlei-raupers.de/pferderecht/publikationen/einstellvertraege-wann-haftet-der-stallbesitzer/). Das heißt, einen Einstellvertrag im eigentlichen Sinne kennt das BGB gar nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass man alle Regelungen separat in den Einstellvertrag aufnehmen muß, damit die Passagen Gültigkeit erlangen.

Wer sich damit beschäftigen will, sollte wie üblich das Internet nutzen und alles zum Thema Pferderecht suchen. Spezialisierte Anwälte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit dem Thema, da die übliche Rechtssprechung nach unserer Erfahrung gemäß Musterurteilen und Musterrechtssprechungen erfolgt. Spezialanwälte verfolgen die aktuellen Urteile und können zielgerichtet beraten.

Neben diesen zivilrechtlichen Gesichtspunkten gibt es noch weitere wesentliche Aspekte, über die man sich im Vorhinein im Klaren sein muß. Sobald ein Stallbetreiber ein Einstellpferd aufnimmt, betritt er das kommerzielle Feld des Gewerbebetriebes. Dies hat Einfluss auf Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Wer hierbei einen Fehler begeht, begibt sich auf sehr glattes und dünnes Eis. Der Steuerberater ist hier unbedingt gefragt.

Die versicherungsrechtlichen Ansprüche an einen Stallbetreiber besitzen eine Eigendynamik und folgen der Rechtssprechung – weniger den gutgemeinten Vereinbarungen zwischen Stallbetreiber und Einsteller. Es ist ganz deutlich zu prüfen, ob im Einzelfall nicht schon eine Gewerbehaftpfllichtversicherung notwendig ist. Ein allgemeiner Irrglaube besteht darin, dass viele kleine Stallbetreiber, die einen oder zwei Einsteller aus dem Freundes- und Bekanntenkreis haben, sich darauf verlassen, dass die Pferdehaftpflicht eines jeden einzelnen Pferdes ausreichend sei – das ist bei weitem nicht der Fall!

Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus den Bestimmungen zur Tierhaltung. Betreiber von Ställen werden zum offiziellen Tierhalter, sobald das erste nicht-eigene Pferd auf dem Hof steht. Dies bedeutet u.a. Befähigungsnachweise, Anmeldung beim Veterinäramt, Meldung bei der Tierseuchenkasse und vieles andere mehr.

Sollten hierbei Bestimmungen verletzt werden, kann dies bis zum Tierhaltungsverbot führen – jeder hat zur eigenen Sicherheit die Pflicht, sich dazu zu informieren.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den rechtlichen Aspekten der Einstellerei, in einem weiteren Blog werde ich mich mit einigen betrieblichen Aspekten beschäftigen.

Was heißt „Stalldienst“?

Die Beantwortung der Frage erfordert zunächst die Beschreibung der Rahmenbedingungen. In unserem Falle stehen die Pferde in einem Offenstall, haben ständig Zugang zu Wasser und Heu und erhalten bei Bedarf zusätzliches Kraftfutter.

Was sind nun die wesentlichen Elemente des Stalldienstes nach unserem Verständnis?

Aller Anfang ist, beim Betreten des Geländes, sich einen ersten groben Überblick über den Zustand der Pferde und des Geländes zu verschaffen.

  • SInd alle Pferde da?
  • Sind alle Pferde augenscheinlich i.O.?
  • Sind Zaun, Unterstand, Tore, Raufen etc. i.O.?

Hierbei handelt es sich um Dinge, die man auf den ersten Blick grob überschauen kann. Auftretenden Unregelmäßigkeiten geht man sofort nach, je nachdem, was es ist, die Reihenfolge natürlich nach Gefährdungsgrad für Mensch und Tier, normalerweise ist beim Betreten des Geländes niemand weiter auf dem Gelände, so dass man sich in Ruhe um die Pferde kümmern kann, falls krankhafte Auffälligkeiten bestehen.

Nach den ersten Aktivitäten beim Betreten des Geländes gibt es für die weiteren Dinge Prioritäten. Erste Priorität hat die Versorgung mit Wasser und Futter. Zu beachten ist, dass es manchmal notwendig ist, Wasser mehrfach am Tag zu kontrollieren – was bedeutet, dass der Stalldienst bei Bedarf über den ganzen Tag hinweg abgesichert sein muß. Heu wird nach Bedarf aufgefüllt, gefüttert wird nach Futterplan. Bei mehrfacher Fütterung ist abzusichern, dass zwischen den Fütterungsintervallen ausreichende Abstände sind. Ebenfalls erste Priorität haben alle medizinischen Versorgungen der Pferde, sei es die Verabreichung von Medikamenten oder die Versorgung von Verletzungen,  Angussverbänden oder sonstigen Dingen.

In zweiter Priorität stehen alle Dinge, die der allgemeinen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit dienen und regelmäßig notwendige Arbeiten umfassen. Am Bekanntesten ist sicher das Abäppeln, was regelmäßig durchzuführen ist, um z.B. Verwurmung oder Vergailung vorzubeugen. In der allgemeinen Sicht steht diese Tätigkeit ganz weit vorn in der Prioritätenliste, was aber nicht zwingend so sein muß. Im Zweifelsfalle kann man darauf verzichten, was allerdings zur Folge hat, das nachfolgende Stalldienste entsprechende Mehrarbeit zu leisten haben. Wichtiger in dieser Prioritätenkategorie ist die planmäßige oder vorbeugende Instandhaltung aller Einrichtungen, die auf dem Gelände zu Pferdehaltung und -betreuung notwendig sind. Der Koppelzaun zählt als wichtigste Sicherheitsausstattung auf dem Gelände und dient dem Schutz der Pferde und der Menschen, die den Hof besuchen. Daher ist dieser vorbeugend zu kontrollieren, um Kurzschlüsse, Pfostenbrüche, Lücken oder nicht befestigte Seile zu erkennen und bei Bedarf zu reparieren. Alle Gegenstände, die in Reichweite der Pferde sind, müssen so kontrolliert und instand gehalten werden, dass keine Verletzungen der Pferde möglich sind. Dies betrifft die Raufen, den Unterstand und die Wasserbehälter. Natürlich müssen auch die Anbinder geprüft werden, bevor die Pferde daran angebunden werden sollen. Sollte eine akzeptable Reparatur während des Stalldienstes nicht möglich sein, ist die Information über die festgestellten Mängel weiterzugeben.

Die dritte Prioritätenstufe umfasst folgende Aufgaben: Kontrolle der anderen Einrichtungen auf dem Hof, unter anderem der Bauwagen, des Außenzaunes, der Beleuchtungseinrichtungen und aller anderen baulichen Anlagen. Nicht zu vergessen: ab und an ist auch der Müll zu beseitigen, das eine oder andere aufzuräumen etc. Eine überquellende Mülltonne am Eingangstor ist keine gute Visitenkarte.

Wie man sieht, besteht ein Stalldienst nicht nur aus dem leidigen Abäppeln, obwohl das mit Abstand die zeitaufwendigste und anstrengendste Tätigkeit ist. In der Prioritätenliste ist sie zwar nicht ganz vorn, aber dennoch die am meisten diskutierte Aufgabe. Es ist ärgerlich, wenn diese Arbeit nur bei einigen wenigen hängenbleibt, weil viele sich davor drücken. Allerdings gibt es tatsächlich viel wichtigere Stalldienstaufgaben.

Am Ende des Tages kommt es darauf an, den Hof „ordnungsgemäß“ zu verlassen. Dazu zählen vor dem Abschließen aller Bauwagen/Räume und dem Anschalten Koppelstromzaunes die Überprüfung des Wasserstandes sowie das Auf- und Wegräumen aller Reitutensilien, Werkzeuge und sonstiger Dinge.