Archiv der Kategorie: Eigener Hof

Luna – Der richtige Zeitpunkt

Vor ein paar Jahren übernahmen wir eine Ponystute, die als nicht reitbar galt. Sie war hyperaufgeregt, sobald man an ihr dran war, sprang von rechts nach links, versuchte sich los zu reißen. Kurz, sie vertraute nichts und niemandem. Von ihrer Geschichte wussten wir nur, dass sie irgendwo von einem Hinterhof gekauft wurde, und die neuen Besitzer sie auch nicht an Sattel und so weiter gewöhnen konnten. Sie wohl nach einer Ausbildungseinheit in der Klinik landete.

So begannen wir, sie erstmal an uns zu gewöhnen. Wir streichelten sie, sobald wir zufällig auf der Koppel neben ihr standen. Wir holten sie ab und an von der Koppel, um sie zu putzen und sie ein bisschen zu massieren. Als sie das über sich ergehen ließ, begannen wir mit der Bodenarbeit. Aber es war alles nicht entspannt. Eine schnelle Bewegung, ein umfallender Putzkasten oder ein flatternder Mantel, und Pony tobte um uns herum. An guten Tagen ließ sie sich satteln, an schlechten Tagen rannte sie einen schon beim von der Koppel holen um. Wir machten ein Join Up, aber Dominanz war ja nicht das Problem. Klug war sie außerdem, aber sie mochte nicht vertrauen.

So verging das erste Jahr, und wir steckten so ein bisschen auf.

Fortsetzung folgt!

Cahokia e.V – der etwas andere Reitverein

Waldkoppel ist fertig – Nachtrag zu #Pfeihnachten

Der #Pfeihnachtswunsch unserer Pferde erfüllte sich zum größten Teil in dieser Woche – die „Waldkoppel“ ist fertig und bezogen!

Was steckt dahinter? Der erste Part des Naturtrails steht, ein wesentlich naturbelassener Koppelteil im angrenzenden Waldstück bietet Abwechslung beim Bewegen, den Bodenbeschaffenheiten und verschiedenen Höhen und Tiefen. Es gibt zwischen dem „oberen“ und „unteren“ Abschnitt einen Höhenunterschied von 4-5 Metern – was im ersten Moment nicht  viel klingt, aber dennoch enorm nützlich ist.

Der Waldboden mit dem Wurzelwerk und kleinen, aus früheren Bauphasen entstandenen Rinnen im Boden erhöht ebenfalls die Aufmerksamkeit beim Laufen und fordert das „Füße-Heben“. Insgesamt wirken sich diese Bewegungsanfordungen auf die Beweglichkeit, den Muskelaufbau und insbesondere die Rückenarbeit aus. Das alles passiert schon ohne zusätzliche Baumassnahmen.

Trotzdem wurde das Gelände vor dem Pferdebesatz vorbereitet. In erster Linie waren dies drei Aufgaben. Erstens wurde die Zaunstrecke freigeräumt, so dass Weidezaun möglichst gerade und frei gestellt werden konnte. Zweitens erfolgte eine Prüfung des Bewuchses auf eventuelle Giftpflanzen – zum Glück gab es in diesem Punkt keine notwendigen Bereinigungen. Drittens entfernten wir alle scharfkantigen Restwurzelstücke, um Huf- bzw. Sehnenverletzungen ausschließen zu können. Manche Baumschnitte, die wir vorfanden, hatten messerscharfe Kanten und Spitzen, die uns unbehandelt zu gefährlich erschienen.

Nun nutzen die Pferde diesen Auslauf schon mehrere Tage und nehmen ihn gut an. In einem der nächsten Blogs berichten wir, welche Effekte wir beobachten können.

Natürlich sind noch Erweiterungen eines Aktivparcours vorgesehen, die außerhalb der Koppel als Übungshindernisse gebaut werden sollen – beispielsweise eine Wippe, Flatterbandhindernis oder eine Brücke udglm.

http://www.cahokia-reitverein.de

 

1. Folge Versicherungsfragen – Haftung bei Veranstaltungen

Liebe Reitsportfreunde,

mit meinem Blog möchte ich gern wertvolle Informationen zu verschiedenen Themen rund um die Reiterei zur Verfügung stellen. Den Schwerpunkt lege ich auf Themen, die nach meiner Erfahrung in Pferde- oder Reitblogs zu kurz kommen, jedoch für uns als Reiter und Pferdefreunde sehr wichtig sind oder werden können.

Das erste Thema der Reihe ordnet sich in die Rubrik „Versicherungsfragen“ ein.

 

Versicherungsschutz bei privatreiterlichen Veranstaltungen

Fragen an den Experten für Versicherungsthemen für Pferdehalter und Reiter Herrn Marc Schlichting, „ASSCON unabhängiger Versicherung- und Finanzservice – Andrea und Marc Schlichting“
Asscon Finanzconsulting
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F(rage).: Herr Schlichting, viele Reitsportfreunde möchten gern gemeinsame Reiterlebnisse organisieren außerhalb oder neben den offiziellen sportlichen Turnierveranstaltungen oder ohne die Mitwirkung von Reitvereinen oder Betrieben. Gemeint sind die vielen privaten PferdebesitzerInnen und ReiterInnen, die sich als FreizeitreiterInnen mit ihren Pferden beschäftigen. Mir sind beispielsweise gemeinsame Ausritte, Reitertage, Schnitzeljagden, Orientierungsritte bekannt. Welche vergleichbaren Veranstaltungen sind Ihnen in Ihrer Berufspraxis noch begegnet?

A(ntwort).: Alle Sportarten, die auch im Verein ausgeübt werden, Betriebsfeiern, private Tanzveranstaltungen und Sommerfeste.

F.: Welche Richtlinie kann man anlegen, ob man eine gemeinsame Beschäftigung einzelner Reiter vorfindet oder eine organisierte Veranstaltung?

A.: Die Frage ist juristisch und versicherungstechnisch nicht pauschal zu beantworten. Es ist immer der jeweilige Einzelfall zu beurteilen. Entscheidend ist zum Bsp. inwiefern es sich um einen abgegrenzten Personenkreis handelt. Des weiteren entscheidet die „innere Verbundenheit“ der Teilnehmer zueinander darüber, ob es eine private oder schon öffentliche Veranstaltung ist. Lt. Urteil des OLG Frankfurt genügt ein gemeinsames Interesse oder gleichgerichtete Interessen, die die Teilnehmer zusammenkommen lassen, nicht um eine innere Verbundenheit zu bejahen. Dürfen zum Bsp. auch Angehörige teilnehmen, ist die innere Verbundenheit in der Regel nicht mehr gegeben und somit handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung.

F.: Nehmen wir die organisierten Veranstaltungen genauer unter die Lupe. Oft handelt es sich eine Veranstaltung, die eine Person oder eine Gruppe von Personen organisieren, andere Reiter einladen und dann gemeinsam durchführen – z.B. einen kleinen Reitertag mit kleinen Wettbewerben. Wer haftet bei diesen Veranstaltungen grundsätzlich in verschiedenen Schadenfällen – a. bei Selbstschädigung der teilnehmenden Reiter und Pferde?

A.: Schäden durch eigenes Verschulden sind in der Regel selbst zu tragen. Ggf. kann zudem der Veranstalter in Haftung genommen werden, wenn zum Bsp. ungeeignete Routen gewählt werden, Gerätschaften nicht verkehrssicher sind… etc.

F.: b. bei Schädigung anderer teilnehmender Reiter und Pferde?

A.: Prinzipiell haftet jeder Teilnehmer für den kausal verursachten Schaden.

F.: c. bei Schädigung fremder Personen, Zuschauer oder Helfer?

A.: Prinzipiell haftet jeder Teilnehmer für den kausal verursachten Schaden.

F.: Welche versicherungsrechtliche Wirkung haben sogenannte Haftungsausschlußerklärungen, die private Veranstalter von den Teilnehmern verlangen, um eventuelle Schadenansprüche ausschließlich an diese Teilnehmer abzuschieben?

A.: Solche pauschalen Haftungsausschlüsse sind kein 100%-iger Schutz vor Haftungsansprüchen. Gerade vor Regressforderungen der Sozialträger schützen diese pauschalen Haftungsausschlußerklärungen nicht. Aktuell habe ich gerade einen Fall, bei dem ein Pferd einer reiterfahrenen Person für eine Veranstaltung unentgeltlich überlassen wurde und es wurde ebenfalls eine komplette Haftungsfreistellung vereinbart. Die Reiterin stürzte und musste wegen Knochenbrüchen medizinisch behandelt werden – es war keine große Sache. Trotzdem bekam die Frau, die das Pferd als Freundschaftsdienst überlassen hatte, eine Regressforderung der Krankenkasse in Höhe von 9.500,- Euro. Es wurden nun Anwälte hinzugezogen und es ist unklar wie die Rechtslage letztendlich entschieden wird.

F.: Herr Schlichting, wie können sich Veranstalter und Teilnehmer privatorganisierter Veranstaltungen optimal absichern?

A.: Das geht zum Bsp. durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Für kleinere Veranstaltungen kann man so recht preiswert die Eigenhaftung als Initiator einer Veranstaltung absichern.

F.: Noch eine Frage im Nachgang – was passiert im versicherungsrechtlichen Sinne, wenn sich an einer privat organisierten Veranstaltung – beispielsweise organisiert durch die Privateinsteller in einem Pferdepensionsbetrieb – der im gleichen Betrieb ansässige Reitverein an dieser Veranstaltung beteiligt? Oder welche Verantwortung übernimmt der Pensionsbetrieb, wenn dieser die Veranstaltung aktiv mitgestaltet? Ab wann geht die versicherungsrechtliche Verantwortung an den professionellen Reitbetrieb über?

A.: Ein Verein haftet nicht nur nach Verschulden, sondern auch aus der Gefährdungshaftung heraus. Ist ein Verein an der Planung und Ausführung beteiligt, haftet dieser für Schäden und Regressforderungen.

Besten Dank, Herr Schlichting, für die umfangreichen Antworten. Ich freue mich jetzt auf die Fragen der Leser und sicher werden wir das Gespräch zu diesem Thema nochmals aufnehmen!

Die Fragen stellte Reiner Oley – 1. Vorsitzender des Cahoka e.V. – der etwas andere Reitverein
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