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Die Einsteller (erste Version)

Ein qäulendes Thema für jeden Stallbetreiber – was mache ich mit Einstellern?

Natürlich gibt es keine Pauschalaussagen, da jeder für sich entscheiden muß, ob er Einsteller nimmt oder nicht.

Was sind denn Einsteller im eigentlichen Sinne? Die normale Version ist, dass ein Pferdebesitzer sein Pferd in einem Stall eines Stallbetreibers einstellt und verschiedene Leistungen vereinbart – angefangen von der Unterbringung über die Versorgung und schlußendlich auch bis hin zu einer Ausbildung des Pferdes. Es gibt unzählige Varianten von Vereinbarungen dazu.

Welche Motive haben Stallbetreiber, sich für Einstellpferde zu entscheiden? Vier verschiedene Gründe begegnen uns hier in der Praxis:

  • Das erste Motiv ist der grundlegende Geschäftszweck eines Reiterhofes – es gibt viele Höfe, die als Pensionsställe im ureigensten Sinne agieren. Meist bieten diese ein passendes Ambiente, was die bauliche Gestaltung angeht und haben ausreichend große Flächen zur Verfügung. Die Stallbetreiber selbst verdienen ihren wesentlichen Unterhalt durch die Verwahrung von Einstellpferden – entsprechend streng reglementiert sind die vereinbarten Leistungen.
  • Das zweite Motiv ist dem ersten recht ähnlich. Viele Besitzer von Pferden, die passende Gegebenheiten anbieten können, nutzen die Variante Einstellpferde, um eine feste Einnahmequelle für einen bestimmten Teil der eigenen Pferdehaltung zu genererieren. In unserem Beispiel haben wir als Reitschule eine Anzahl Pferde im Eigenbesitz auf unserem Hof stehen, die wir im Reitschulbetrieb einsetzen. Da die Einnahmen aus der Reitschule saisonal und witterungsbedingt sehr stark schwanken können, haben wir Einstellpferde gegen Entgelt untergebracht, um einen festen Einnahmesatz zum Glätten der schwankenden Reitschuleinnahmen zu haben.
  • Ein drittes Motiv ergibt sich bereits aus oft sehr persönlichen Beweggründen. Hofbetreiber haben ein oder mehrere Pferde und nehmen das eine oder andere Pferd von Freunden, Bekannten, Verwandten als Einstellpferd auf aus purem persönlichen Interesse. Sicher ist der Einnahmefaktor auch in diesem Fall nicht zu unterschätzen, aber nicht der ausschlaggebende Punkt. Dennoch entstehen auch aus diesem privaten Einstellverhältnis die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie oben.
  • Ein viertes Motiv ist uns leider auch des öfteren begegnet und ist oft schon in der Anlage mit vorhersehbaren Zwistigkeiten verbunden. Wenn Pferdebesitzer und Stallbetreiber mehr Pferde besitzt, als sie sich leisten können, kommen sie auf die Idee, ihre Pferde an andere Personen zu verkaufen mit Knebelverträgen, die ein Verbleiben der Pferde beim Stallbetreiber festlegen. In allen uns bekannten Fällen dieser Art standen mehr oder weniger fast als kriminell zu bezeichnende Vertragsverhältnisse und Geschäftsgebahren zu Diskussion, die am Ende zum Schaden der Pferde und der geprellten Pferdehalter führten.

Seine eigene Situation kann der Leser natürlich selbst am Besten beurteilen und sich für oder gegen Einsteller entscheiden. Vor- und Nachteile werden in einem separaten Blogbeitrag nochmals näher spezifiziert.

Rein rechtlich soll man sich vor der Entscheidung, ein Einstellpferd aufzunehmen, gründlich informieren, welche Fallen und Stolperstellen die gesetzlichen Vorschriften parat halten. Ein Einstellpferd aufzunehmen, ist mit weit größeren Konsequenzen verbunden als die reine Rechenaufgabe, wieviel man am Einsteller verdienen kann.

Primäre Grundlage aller weiteren Überlegungen ist der Leistungsumfang, den der Stallbetreiber an den Einsteller verkaufen möchte. Im Groben sind folgende Leistungen denkbar:

  • Die Vermietung des Einstellplatzes selbst, also der Raum, den das Pferd nutzt. Dazu zählen u.a. Boxen, Offenstallplätze, Paddocks, Weiden, Reitplätze und sonstige Einrichtungen des Stalles.
  • Die Versorgung des Pferdes im eigentlichen Sinne, dazu zählen Reinigung der Boxen, Offenstallflächen und sonstigen Flächen, Instandhaltung der Objekte und Flächen, wozu auch Umzäunungen zählen.
  • Die Grundfütterung des Pferdes, meist bestehend aus Rauhfutter und Wasser.
  • Die zusätzliche Fütterung mit Kraftfutter u.ä.
  • Weitergehende Versorgung umfasst im wesentlichen Verabreichung von Futterzusätzen, Medikamten und vergleichbaren Dingen.
  • Viele Vereinbarungen werden zur Haltung der Pferde getroffen, dazu zählen Bewegung des Pferdes, Weidegang oder Ausbildung.
  • Spezieller werden natürlich Vereinbarungen zur Verwendung der eingestellten Pferde, wenn diese beispielsweise im Reitunterricht einer Reitschule zum Einsatz kommen sollen oder Reiterinnen und Reiter, die mit dem Besitzer nichts zu tun haben, die eingestellten Pferde zum Reiten ausleihen dürfen.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, welchen Umfang eine Einstellvereinbarung annehmen kann. Jeder einzelne Punkt kann zu Missverständnissen führen, egal, ob eine Vereinbarung getroffen wurde oder nicht. Grundregel ist hierbei, nur was vereinbart wurde, kann auch eingehalten werden.

Die Aufstellung zeigt auch, dass das Thema Einstellpferd nicht einen einzelnen Sachverhalt im rechtlichen Sinne darstellt. Betroffen sind dabei mietrechtliche, kaufrechtliche und dienstrechtliche Belange (vgl. http://www.kanzlei-raupers.de/pferderecht/publikationen/einstellvertraege-wann-haftet-der-stallbesitzer/). Das heißt, einen Einstellvertrag im eigentlichen Sinne kennt das BGB gar nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass man alle Regelungen separat in den Einstellvertrag aufnehmen muß, damit die Passagen Gültigkeit erlangen.

Wer sich damit beschäftigen will, sollte wie üblich das Internet nutzen und alles zum Thema Pferderecht suchen. Spezialisierte Anwälte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit dem Thema, da die übliche Rechtssprechung nach unserer Erfahrung gemäß Musterurteilen und Musterrechtssprechungen erfolgt. Spezialanwälte verfolgen die aktuellen Urteile und können zielgerichtet beraten.

Neben diesen zivilrechtlichen Gesichtspunkten gibt es noch weitere wesentliche Aspekte, über die man sich im Vorhinein im Klaren sein muß. Sobald ein Stallbetreiber ein Einstellpferd aufnimmt, betritt er das kommerzielle Feld des Gewerbebetriebes. Dies hat Einfluss auf Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Wer hierbei einen Fehler begeht, begibt sich auf sehr glattes und dünnes Eis. Der Steuerberater ist hier unbedingt gefragt.

Die versicherungsrechtlichen Ansprüche an einen Stallbetreiber besitzen eine Eigendynamik und folgen der Rechtssprechung – weniger den gutgemeinten Vereinbarungen zwischen Stallbetreiber und Einsteller. Es ist ganz deutlich zu prüfen, ob im Einzelfall nicht schon eine Gewerbehaftpfllichtversicherung notwendig ist. Ein allgemeiner Irrglaube besteht darin, dass viele kleine Stallbetreiber, die einen oder zwei Einsteller aus dem Freundes- und Bekanntenkreis haben, sich darauf verlassen, dass die Pferdehaftpflicht eines jeden einzelnen Pferdes ausreichend sei – das ist bei weitem nicht der Fall!

Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus den Bestimmungen zur Tierhaltung. Betreiber von Ställen werden zum offiziellen Tierhalter, sobald das erste nicht-eigene Pferd auf dem Hof steht. Dies bedeutet u.a. Befähigungsnachweise, Anmeldung beim Veterinäramt, Meldung bei der Tierseuchenkasse und vieles andere mehr.

Sollten hierbei Bestimmungen verletzt werden, kann dies bis zum Tierhaltungsverbot führen – jeder hat zur eigenen Sicherheit die Pflicht, sich dazu zu informieren.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den rechtlichen Aspekten der Einstellerei, in einem weiteren Blog werde ich mich mit einigen betrieblichen Aspekten beschäftigen.

Juniorprüfungen 2013 abgeschlossen

Traditionell haben unsere jüngeren ReitschülerInnen die Möglichkeit, die Juniorprüfungen nach den Ausbildungsrichtlinien der VFD abzulegen.

Dieses Jahr konnten insgesamt 12 Kinder und Jugendliche unter Beweis stellen, daß sie sich im Umgang mit dem Pferd weiterentwickelt haben und die Grundlagen in Theorie und Praxis beherrschen. 7 von Ihnen erreichten bereits das Level II, 5 das Level I – und alle bereiten sich nun auf die nächsten Entwicklungsetappen vor.

Die VFD-Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien stellen unserer Ansicht nach angemessene Anforderungen und praxistaugliches Wissen für unsere in Entwicklung befindlichen Reiterinnen und Reiter dar und sind ein motivierendes Ereignis in der reiterlichen Laufbahn.

Wer Interesse hat, kann sich bereits heute mit uns in Verbindung setzen, um sich für das Programm 2014 zu bewerben!

Die Crux des ganzheitlichen Projektmanagements

Eine Antwort auf einen Diskussionsbeitrag über den ganzheitlichen Projektansatz – zusammengefasst enthielt er zwei Thesen:
1. Für erfolgreiche Projekte ist ein ganzheitlicher (holistischer) Ansatz wichtig, sprich Einbeziehung aller Ebenen der Mensch-System-Organisations-Beziehungen einschließlich individueller und systemischer Aspekte.
2. Die zwei wichtigsten Gründe für scheiternde Projekte sind Fehlentscheidungen erstens aufgrund nicht beherrschbarer (oder unberücksichtigter) Komplexität sowie zweitens wegen nicht kompatibler politischer oder persönlichen Interessen.

Die folgende Antwort habe ich daraufhin verfasst:

… das Thema ist schon spannend, auch am Samstag abend, nachdem der Tag mit einer Junior-Prüfung für die kleinen Reiterlein sehr schön verlief und allen viel Spass gemacht hat. 😉 Das Leben in verschiedenen Welten macht genau dieses Leben schön.

Um es vorwegzunehmen, als am besten und übereinstimmendsten empfinde ich die beiden letzten Gedankengänge zum Scheitern von Projekten.

Einerseits das Thema Entscheidungsfreude oder Entscheidungsfähigkeit – nicht nur als Problem unbeherrschbarer Komplexität, sondern auch als Ausdruck politischer Interessen, die nicht immer entlang des Projektzieles laufen. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Hierzu gilt es, den Projektmanagern Werkzeuge und Methoden an die Hand zu geben, Entscheidungsstärke und -sicherheit an die Hand zu geben – denn gegen Existenz von Komplexität und Politischen Interessen vorzugehen erscheint angesichts meiner praktischen Erfahrungen als sinnlos.

Andererseits liegt nach meiner Erfahrung ein großes Problem darin, die von Ihnen beschriebenen Ebenen und deren komplexen Abhängigkeiten permanent in die Projektbearbeitung einzubeziehen. Ich formuliere mal etwas platt und oberflächlich: Bis ich alle Ebenen, Mikro- und Makro, System- oder Individuensicht, alle Hard- und Softfacts analysiert habe und in ihren ganzheitlichen Zusammenhängen und Abhängigkeiten fertig dargestellt habe, ist meist das ganze Projekt schlichtweg schon zu Ende.

Das ist natürlich sehr vereinfacht gesagt. Aus dem theoretischen Blickwinkel teile ich Ihre Ansicht vollständig, im praktischen Umsetzen ist es m.E. jedoch wichtig, siehe vorheriger Abschnitt, praktikable Abstraktionen, Vereinfachungen und Beschränkungen abzuleiten, um eine überschaubare Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Dafür  gibt es mehrere Ursachen:
Erstens der Zeitfaktor, um alle Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die ganzheitliche Betrachtung ermitteln und bewerten zu können. Ich hatte mehrere Projekte, in denen es erst sehr spät gelang, Lügen, Verschleierungen und Vergessenes zu ermitteln. Wenn ich aufgrund dieser Falschinformationen entschieden hätte, wären die Projekte gescheitert.
Zweitens die (Un)Fähigkeit der Projektbeteiligten, was heißt, dass in den seltensten Fällen alle Entscheidungsträger der holistischen Herangehensweis folgen können – einmal aus ihrer Rolle heraus, manchmal ganz simpel aus intellektuellen Mängeln. Daher nützen mir die ganzheitlichen Betrachtungen in der Entscheidungsfindung nicht immer.
Drittens ist der Einfluss der meisten ganzheitlichen Ebenenbetrachtungen auf die letztendliche Entscheidungsfindung gering – bzw. im Moment der Entscheidungsnotwendigkeit weiß ich gar nicht, welchen Einfluß manch einer der Faktoren überhaupt ausübt. Sprich, ich werde zu meiner Entscheidung immer nur die mir in diesem Moment bekannten wichtigsten Kriterien heranziehen, um selbige zu treffen, sicher mit dem Wissen möglicher Fehlbarkeit.

Dh., ich bin Verfechter eines ganzheitlichen PM-Ansatzes im Sinne der pragmatischen Reduktion auf entscheidungsrelevante Kriterien – und Projektmanager müssen die Fähigkeit erlernen, diese Abstraktion durchführen zu können, auch wenn dies mitunter heißt, Bauchentscheidungen akzeptieren und ins Projektleben einbauen zu lernen.

Soweit meine streitbaren Auslassungen für heute zu dem Thema – zustimmende Verneinung oder ablehnende Bejahung.

Viel Spaß beim Auseinanderpflücken wünsche ich – und ich bin gespannt auf das Ergebnis.