{"id":214,"date":"2013-10-12T00:00:00","date_gmt":"2013-10-12T00:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.cahokia.de\/uncategorized\/die-einsteller-erste-version\/"},"modified":"2013-10-12T00:00:00","modified_gmt":"2013-10-12T00:00:00","slug":"die-einsteller-erste-version","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.cahokia.de\/home\/reiners-cahokia-blog\/die-einsteller-erste-version\/","title":{"rendered":"Die Einsteller (erste Version)"},"content":{"rendered":"<p>Ein q\u00e4ulendes Thema f\u00fcr jeden Stallbetreiber &#8211; was mache ich mit Einstellern?<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es keine Pauschalaussagen, da jeder f\u00fcr sich entscheiden mu\u00df, ob er Einsteller nimmt oder nicht.<\/p>\n<p>Was sind denn Einsteller im eigentlichen Sinne? Die normale Version ist, dass ein Pferdebesitzer sein Pferd in einem Stall eines Stallbetreibers einstellt und verschiedene Leistungen vereinbart &#8211; angefangen von der Unterbringung \u00fcber die Versorgung und schlu\u00dfendlich auch bis hin zu einer Ausbildung des Pferdes. Es gibt unz\u00e4hlige Varianten von Vereinbarungen dazu.<\/p>\n<p>Welche Motive haben Stallbetreiber, sich f\u00fcr Einstellpferde zu entscheiden? Vier verschiedene Gr\u00fcnde begegnen uns hier in der Praxis:<\/p>\n<ul>\n<li>Das erste Motiv ist der grundlegende Gesch\u00e4ftszweck eines Reiterhofes &#8211; es gibt viele H\u00f6fe, die als Pensionsst\u00e4lle im ureigensten Sinne agieren. Meist bieten diese ein passendes Ambiente, was die bauliche Gestaltung angeht und haben ausreichend gro\u00dfe Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung. Die Stallbetreiber selbst verdienen ihren wesentlichen Unterhalt durch die Verwahrung von Einstellpferden &#8211; entsprechend streng reglementiert sind die vereinbarten Leistungen.<\/li>\n<li>Das zweite Motiv ist dem ersten recht \u00e4hnlich. Viele Besitzer von Pferden, die passende Gegebenheiten anbieten k\u00f6nnen, nutzen die Variante Einstellpferde, um eine feste Einnahmequelle f\u00fcr einen bestimmten Teil der eigenen Pferdehaltung zu genererieren. In unserem Beispiel haben wir als Reitschule eine Anzahl Pferde im Eigenbesitz auf unserem Hof stehen, die wir im Reitschulbetrieb einsetzen. Da die Einnahmen aus der Reitschule saisonal und witterungsbedingt sehr stark schwanken k\u00f6nnen, haben wir Einstellpferde gegen Entgelt untergebracht, um einen festen Einnahmesatz zum Gl\u00e4tten der schwankenden Reitschuleinnahmen zu haben.<\/li>\n<li>Ein drittes Motiv ergibt sich bereits aus oft sehr pers\u00f6nlichen Beweggr\u00fcnden. Hofbetreiber haben ein oder mehrere Pferde und nehmen das eine oder andere Pferd von Freunden, Bekannten, Verwandten als Einstellpferd auf aus purem pers\u00f6nlichen Interesse. Sicher ist der Einnahmefaktor auch in diesem Fall nicht zu untersch\u00e4tzen, aber nicht der ausschlaggebende Punkt. Dennoch entstehen auch aus diesem privaten Einstellverh\u00e4ltnis die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie oben.<\/li>\n<li>Ein viertes Motiv ist uns leider auch des \u00f6fteren begegnet und ist oft schon in der Anlage mit vorhersehbaren Zwistigkeiten verbunden. Wenn Pferdebesitzer und Stallbetreiber mehr Pferde besitzt, als sie sich leisten k\u00f6nnen, kommen sie auf die Idee, ihre Pferde an andere Personen zu verkaufen mit Knebelvertr\u00e4gen, die ein Verbleiben der Pferde beim Stallbetreiber festlegen. In allen uns bekannten F\u00e4llen dieser Art standen mehr oder weniger fast als kriminell zu bezeichnende Vertragsverh\u00e4ltnisse und Gesch\u00e4ftsgebahren zu Diskussion, die am Ende zum Schaden der Pferde und der geprellten Pferdehalter f\u00fchrten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Seine eigene Situation kann der Leser nat\u00fcrlich selbst am Besten beurteilen und sich f\u00fcr oder gegen Einsteller entscheiden. Vor- und Nachteile werden in einem separaten Blogbeitrag nochmals n\u00e4her spezifiziert.<\/p>\n<p>Rein rechtlich soll man sich vor der Entscheidung, ein Einstellpferd aufzunehmen, gr\u00fcndlich informieren, welche Fallen und Stolperstellen die gesetzlichen Vorschriften parat halten. Ein Einstellpferd aufzunehmen, ist mit weit gr\u00f6\u00dferen Konsequenzen verbunden als die reine Rechenaufgabe, wieviel man am Einsteller verdienen kann.<\/p>\n<p>Prim\u00e4re Grundlage aller weiteren \u00dcberlegungen ist der Leistungsumfang, den der Stallbetreiber an den Einsteller verkaufen m\u00f6chte. Im Groben sind folgende Leistungen denkbar:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Vermietung des Einstellplatzes selbst, also der Raum, den das Pferd nutzt. Dazu z\u00e4hlen u.a. Boxen, Offenstallpl\u00e4tze, Paddocks, Weiden, Reitpl\u00e4tze und sonstige Einrichtungen des Stalles.<\/li>\n<li>Die Versorgung des Pferdes im eigentlichen Sinne, dazu z\u00e4hlen Reinigung der Boxen, Offenstallfl\u00e4chen und sonstigen Fl\u00e4chen, Instandhaltung der Objekte und Fl\u00e4chen, wozu auch Umz\u00e4unungen z\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Die Grundf\u00fctterung des Pferdes, meist bestehend aus Rauhfutter und Wasser.<\/li>\n<li>Die zus\u00e4tzliche F\u00fctterung mit Kraftfutter u.\u00e4.<\/li>\n<li>Weitergehende Versorgung umfasst im wesentlichen Verabreichung von Futterzus\u00e4tzen, Medikamten und vergleichbaren Dingen.<\/li>\n<li>Viele Vereinbarungen werden zur Haltung der Pferde getroffen, dazu z\u00e4hlen Bewegung des Pferdes, Weidegang oder Ausbildung.<\/li>\n<li>Spezieller werden nat\u00fcrlich Vereinbarungen zur Verwendung der eingestellten Pferde, wenn diese beispielsweise im Reitunterricht einer Reitschule zum Einsatz kommen sollen oder Reiterinnen und Reiter, die mit dem Besitzer nichts zu tun haben, die eingestellten Pferde zum Reiten ausleihen d\u00fcrfen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Allein diese Aufz\u00e4hlung macht deutlich, welchen Umfang eine Einstellvereinbarung annehmen kann. Jeder einzelne Punkt kann zu Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren, egal, ob eine Vereinbarung getroffen wurde oder nicht. Grundregel ist hierbei, nur was vereinbart wurde, kann auch eingehalten werden.<\/p>\n<p>Die Aufstellung zeigt auch, dass das Thema Einstellpferd nicht einen einzelnen Sachverhalt im rechtlichen Sinne darstellt. Betroffen sind dabei mietrechtliche, kaufrechtliche und dienstrechtliche Belange (vgl. http:\/\/www.kanzlei-raupers.de\/pferderecht\/publikationen\/einstellvertraege-wann-haftet-der-stallbesitzer\/). Das hei\u00dft, einen Einstellvertrag im eigentlichen Sinne kennt das BGB gar nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass man alle Regelungen separat in den Einstellvertrag aufnehmen mu\u00df, damit die Passagen G\u00fcltigkeit erlangen.<\/p>\n<p>Wer sich damit besch\u00e4ftigen will, sollte wie \u00fcblich das Internet nutzen und alles zum Thema Pferderecht suchen. Spezialisierte Anw\u00e4lte besch\u00e4ftigen sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit dem Thema, da die \u00fcbliche Rechtssprechung nach unserer Erfahrung gem\u00e4\u00df Musterurteilen und Musterrechtssprechungen erfolgt. Spezialanw\u00e4lte verfolgen die aktuellen Urteile und k\u00f6nnen zielgerichtet beraten.<\/p>\n<p>Neben diesen zivilrechtlichen Gesichtspunkten gibt es noch weitere wesentliche Aspekte, \u00fcber die man sich im Vorhinein im Klaren sein mu\u00df. Sobald ein Stallbetreiber ein Einstellpferd aufnimmt, betritt er das kommerzielle Feld des Gewerbebetriebes. Dies hat Einfluss auf Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Wer hierbei einen Fehler begeht, begibt sich auf sehr glattes und d\u00fcnnes Eis. Der Steuerberater ist hier unbedingt gefragt.<\/p>\n<p>Die versicherungsrechtlichen Anspr\u00fcche an einen Stallbetreiber besitzen eine Eigendynamik und folgen der Rechtssprechung &#8211; weniger den gutgemeinten Vereinbarungen zwischen Stallbetreiber und Einsteller. Es ist ganz deutlich zu pr\u00fcfen, ob im Einzelfall nicht schon eine Gewerbehaftpfllichtversicherung notwendig ist. Ein allgemeiner Irrglaube besteht darin, dass viele kleine Stallbetreiber, die einen oder zwei Einsteller aus dem Freundes- und Bekanntenkreis haben, sich darauf verlassen, dass die Pferdehaftpflicht eines jeden einzelnen Pferdes ausreichend sei &#8211; das ist bei weitem nicht der Fall!<\/p>\n<p>Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus den Bestimmungen zur Tierhaltung. Betreiber von St\u00e4llen werden zum offiziellen Tierhalter, sobald das erste nicht-eigene Pferd auf dem Hof steht. Dies bedeutet u.a. Bef\u00e4higungsnachweise, Anmeldung beim Veterin\u00e4ramt, Meldung bei der Tierseuchenkasse und vieles andere mehr.<\/p>\n<p>Sollten hierbei Bestimmungen verletzt werden, kann dies bis zum Tierhaltungsverbot f\u00fchren &#8211; jeder hat zur eigenen Sicherheit die Pflicht, sich dazu zu informieren.<\/p>\n<p>Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den rechtlichen Aspekten der Einstellerei, in einem weiteren Blog werde ich mich mit einigen betrieblichen Aspekten besch\u00e4ftigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein q\u00e4ulendes Thema f\u00fcr jeden Stallbetreiber &#8211; was mache ich mit Einstellern? Nat\u00fcrlich gibt es keine Pauschalaussagen, da jeder f\u00fcr sich entscheiden mu\u00df, ob er Einsteller nimmt oder nicht. Was sind denn Einsteller im eigentlichen Sinne? 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